Wer seine Kasse im August wechseln will, muss die Kündigung noch im August einreichen – sonst verfällt das Sonderkündigungsrecht und der nächste reguläre Wechsel ist frühestens nach zwölf Monaten möglich.
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Reichen die Einnahmen einer Kasse nicht aus, kann sie ihren Zusatzbeitrag erhöhen – wer gesetzlich versichert ist, könnte also höhere Beiträge zahlen, solange der Streit ungelöst bleibt.
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Steigen die Kassenbeiträge, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber automatisch mehr – bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro entspricht bereits 0,1 Beitragspunkte mehr rund 3 Euro monatlich zusätzlich pro Seite.
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Die Reform könnte deine Krankenversicherungsbeiträge beeinflussen – sowohl als GKV-Mitglied durch mögliche Entlastung als auch als Privatversicherter durch potenzielle Kostensteigerungen.