Wer seinen Gasvertrag jetzt prüft und gegebenenfalls wechselt, kann sich vor drohenden Preiserhöhungen im Herbst und Winter schützen.
🏷️ Verbraucherschutz
22 geprüfte Meldungen mit diesem Schlagwort.
Wer seine Kasse im August wechseln will, muss die Kündigung noch im August einreichen – sonst verfällt das Sonderkündigungsrecht und der nächste reguläre Wechsel ist frühestens nach zwölf Monaten möglich.
Wer einen Riester-Bausparvertrag hat oder hatte, kann gezahlte Jahresgebühren – je nach Laufzeit oft über 100 Euro – mit einem Musterbrief von der Bausparkasse zurückfordern.
Wer flexibel ist und seine Bahnfahrt für Dienstag oder Mittwoch zwischen 16 und 19 Uhr plant, hat laut der Studie die besten Chancen auf ein günstiges Ticket.
Wer ein defektes Gerät reparieren lässt statt es wegzuwerfen, gewinnt zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung – doch ob Hersteller die Preise dafür erschwinglich halten, bleibt vorerst unkontrolliert.
Wer einen Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall oder LBS Süd hat und Jahresentgelte gezahlt hat, sollte prüfen, ob eine Rückforderung möglich ist.
Wer Geld bei Trade Republic parkt, sollte wissen: Der Zinssatz ist nicht garantiert und nicht das gesamte Guthaben ist durch die Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt.
Wer in Berlin zur Miete wohnt, kann seine Miete selbst prüfen – liegt sie mehr als 10 Prozent über dem Mietspiegel, greift die Mietpreisbremse, und spezialisierte Dienste wie Conny, Allright oder das neue Mietorcas helfen dabei ohne Kostenrisiko.
Wer bei AliExpress einkauft, sollte wissen: Produkte, die gegen EU-Sicherheitsstandards verstoßen – etwa Spielzeug mit gefährlichen Substanzen – dürfen künftig nicht mehr angeboten werden; bei Verstößen drohen dem Anbieter weitere Strafen.
Wer einen Kredit, Handyvertrag oder Mietvertrag abschließen will, hängt vom SCHUFA-Score ab – und kann derzeit kaum nachvollziehen, warum dieser gestiegen oder gefallen ist.
Wer demnächst ein Restaurant über Google Maps auswählt, kann im Profil direkt nachlesen, ob dort Bewertungen entfernt wurden – und so besser einschätzen, wie aussagekräftig die Sternebewertung wirklich ist.
Wer Second-Hand-Mode kauft, könnte künftig von einem größeren Angebot profitieren – etwa über Outlets oder Restpostenmärkte.
Wer online Verträge kündigt – nicht nur bei Fitnessstudios –, könnte von diesem Urteil profitieren: Es legt fest, wie klar und ablenkungsfrei solche Kündigungsprozesse gestaltet sein müssen.
Wer jemals einen Kredit, Handyvertrag oder eine Wohnung beantragt hat, könnte in der Zweitdatenbank erfasst sein – ohne es zu wissen und ohne Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Wer LaVita regelmäßig kauft, zahlt für ein Produkt, das zu 70 Prozent aus gewöhnlichem Fruchtsaftkonzentrat besteht – zum Preis von 100 Euro pro Liter.
Wer künftig drei Stunden auf seinen Flug wartet, muss die Entschädigung nicht mehr selbst einfordern – die Airline ist verpflichtet, dich innerhalb von vier Tagen aktiv zu informieren.
Wer Kleidung oder Schuhe bei Shein bestellt hat, sollte die betroffenen Produkte vorerst nicht tragen – besonders Kinderkleidung, bis Shein die angekündigte Überprüfung abgeschlossen hat.
Wer künftig mit Verspätung landet, verliert keinen Entschädigungsanspruch – die bisherigen Regeln gelten weiter; neu ist, dass Zusatzkosten für Handgepäck beim Buchen transparenter ausgewiesen werden müssen.
Als Verbraucher könntest du bald deutlich weniger süße Versionen deiner Lieblingsgetränke im Supermarkt finden.
Das neue Altersvorsorgedepot könnte dir ab 2027 sowohl bei der Altersvorsorge als auch beim Eigenheimkauf staatliche Förderung bringen.
Wer KI für die Steuererklärung nutzen möchte, riskiert kostspielige Fehler bei komplexen Sachverhalten.
Als Verbraucher profitierst du von schärferen Kontrollen bei Onlinehändlern, die deine Sicherheit beim Online-Shopping erhöhen sollen.