Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Minijobber bis zu 633 Euro im Monat verdienen – 30 Euro mehr als bisher. Der Grund: Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde, und die Minijob-Grenze ist seit 2022 automatisch daran gekoppelt. Wer zum Mindestlohn arbeitet, kann damit rund 43 Stunden im Monat leisten.
Doch nicht der volle Betrag landet auf dem Konto. Minijobs im gewerblichen Bereich sind rentenversicherungspflichtig – das bedeutet: Beschäftigte zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Gesamtbeitragssatz liegt bei 18,6 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt davon pauschal 15 Prozent, der Eigenanteil der Minijobber beträgt 3,6 Prozent. Bei 633 Euro sind das rund 22,79 Euro im Monat oder 273,46 Euro im Jahr, die direkt vom Lohn abgezogen werden.
Wer sich von dieser Pflicht befreien lässt, spart kurzfristig Geld – verzichtet aber auf Rentenansprüche und den Schutz bei Erwerbsminderung. Die Jahresgrenze liegt ab 2027 bei 7.596 Euro.
Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro – doch 22,79 Euro gehen ab
Warum das wichtig ist
Wer im Minijob 633 Euro verdient, erhält netto rund 610 Euro ausgezahlt – die fehlenden 22,79 Euro fließen in die Rentenkasse.