Wer Grundsicherung bezieht und Termine beim Jobcenter versäumt, riskiert ab dem dritten Mal die komplette Streichung seiner Leistungen.
🏷️ Bürgergeld
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Wer Grundsicherung bezieht, muss ab sofort damit rechnen, dass das Jobcenter Ersparnisse vom ersten Tag an prüft – die frühere einjährige Schonfrist gilt nicht mehr.
Wer aktuell Bürgergeld bezieht und eine Miete über der örtlichen Angemessenheitsgrenze zahlt, muss ab Juli möglicherweise die Differenz aus dem monatlichen Regelsatz von 563 Euro selbst aufbringen.
Wer Bürgergeld bezieht, kann bei einem als sabotiert gewerteten Bewerbungsgespräch künftig sofort rund 180 Euro weniger pro Monat erhalten – statt der bisherigen rund 60 Euro Abzug bei einer Erstpflichtverletzung.
Wer ein Auto fährt und noch im Juni volltankt, spart bei einem 50-Liter-Tank rund 8,50 Euro gegenüber dem Preis ab Juli.
Wer Bürgergeld bezieht, muss bei einer Kürzung des Regelsatzes mit weniger als den aktuellen Leistungen rechnen – für Singles, Paare und Familien jeweils unterschiedlich berechnet.