Ein Formulierungsfehler im neuen Tabaksteuergesetz hat eine ungewollte Wirkung ausgelöst: Das Gesetz trat nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober sofort in Kraft – obwohl die geplanten Steuererhöhungen erst ab dem 1. Januar 2027 schrittweise greifen sollten.
Das Problem liegt in der Gesetzesstruktur. Der höchste Steuersatz – jener, der eigentlich erst 2030 gelten soll – steht als Standardwert am Anfang des Gesetzes. Die niedrigeren Übergangssätze für 2027, 2028 und 2029 sind als Ausnahmen formuliert. Da diese Ausnahmejahre noch nicht begonnen haben, müsste rechnerisch bereits der 2030er-Satz gelten – konkret rund 12 Euro für eine Schachtel mit 20 Zigaretten. Betroffen wären auch Vapes, Zigarren und andere Tabakwaren.
Das Bundesfinanzministerium räumt den Fehler ein, wendet aber weiterhin die alten Steuersätze an. Die Generalzolldirektion bezeichnet das vorzeitige Inkrafttreten als „offensichtliche Unrichtigkeit". Eine Gesetzeskorrektur wird derzeit geprüft. Branchenvertreter kritisieren das Ministerium scharf und fordern rasche Rechtssicherheit.
Tabaksteuer-Panne: Fehler im Gesetz lässt Steuersatz von 2030 sofort gelten
Warum das wichtig ist
Für Raucher und Vaper ändert sich bis Jahresende nichts am Preis – das Finanzministerium hat bestätigt, dass die alten Steuersätze vorerst weiter gelten.