Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 die Frühstartrente beschlossen. Für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, zahlt der Bund monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot – also ein Depot, das Renditen am Kapitalmarkt erwirtschaftet statt feste Zinsen zu garantieren. Die Einzahlungen laufen bis zum 18. Geburtstag.

Eltern können das Depot bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen, ohne gesonderten Antrag. Wählen sie kein Depot aus, legt die Deutsche Bundesbank das Geld kollektiv an. Den daraus entstehenden Anspruch können Kinder bis zum 35. Lebensjahr in ein eigenes Depot übertragen. Ausgezahlt wird das geförderte Kapital frühestens mit 65 Jahren. Bis zur Volljährigkeit entsteht laut Finanzministerium ein Depotwert von rund 2.200 Euro – ohne weitere Einzahlungen könnten daraus bis zum Renteneintritt rund 53.000 Euro werden, bei einer angenommenen Wertentwicklung von 7 Prozent jährlich.

Starten soll die Frühstartrente rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Ältere Kinder gehen leer aus.