Der Bundesverband Schienen-Nahverkehr (BSN) hat gemeinsam mit zahlreichen Eisenbahnunternehmen und dem Freistaat Bayern Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Ziel ist es, neu festgesetzte Trassenpreise zu stoppen – also die Gebühren, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung des Schienennetzes an die Deutsche Bahn als Netzbetreiber zahlen.

Auslöser ist ein EuGH-Urteil vom März: Der Europäische Gerichtshof erklärte den bisherigen Preisdeckel für den Regionalverkehr für europarechtswidrig. Daraufhin veröffentlichte die Bundesnetzagentur ein neues Preissystem. Konkret heißt das: Für 2026 drohen dem Nahverkehr Preissteigerungen von 9 Prozent und Nachzahlungen von 400 Millionen Euro. Für die Folgejahre beantragt die zuständige DB InfraGo durchschnittlich 7,8 Prozent mehr pro Jahr. Die Klage richtet sich gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur zu diesem neuen System.

Die Landesverkehrsminister fordern von der Bundesregierung eine vollständige finanzielle Kompensation. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter warnt, ohne Ausgleich drohten erhebliche Streichungen im Nahverkehrsangebot.