Eltern müssen Kindergeld künftig in vielen Fällen nicht mehr beantragen. Bundesrat und Bundestag haben ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Neuregelung tritt 2027 in Kraft und soll rund 300.000 Anträge pro Jahr überflüssig machen.

Die Umstellung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst profitieren Familien, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld erhalten: Kommt ein weiteres Kind hinzu, zahlt die Familienkasse automatisch an dieselbe Person. Im zweiten Schritt gilt das Verfahren auch beim ersten Kind – allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt, mindestens ein Elternteil hierzulande arbeitet und eine Kontoverbindung bekannt ist. Diese Bedingungen sollen verhindern, dass Deutschland zahlt, obwohl ein anderer EU-Staat zuständig wäre.

Grundlage für die automatische Auszahlung ist die Steueridentifikationsnummer, die jedes Neugeborene vom Bundeszentralamt für Steuern erhält. Die Behörden tauschen die nötigen Daten künftig untereinander aus. Fehlen der Familienkasse dennoch Angaben oder bestehen Zweifel am Anspruch, bleibt es beim bisherigen Antragsverfahren.