Anleger können ihre Steuerlast bei Kapitalerträgen durch geschickte Vorgehensweise reduzieren. Gewinne aus Aktien, Zinsen und Dividenden unterliegen grundsätzlich der Besteuerung. Doch das Finanzamt bietet mit der sogenannten Günstigerprüfung eine Möglichkeit zur Steueroptimierung.

Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt automatisch zwei Berechnungsmethoden: die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer oder die Besteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Liegt der individuelle Steuersatz unter der Abgeltungsteuer, erhalten Anleger eine Erstattung.

Um von dieser Prüfung zu profitieren, müssen Anleger die Anlage KAP in ihrer Steuererklärung ausfüllen. Dort tragen sie alle Kapitalerträge ein, auch die bereits versteuerten. Das Finanzamt führt dann die Günstigerprüfung durch und wendet automatisch die für den Steuerpflichtigen vorteilhaftere Variante an.

Besonders Geringverdiener und Anleger mit niedrigen Einkommensteuersätzen profitieren von diesem Verfahren. Die Mühe der zusätzlichen Angaben kann sich durch erhebliche Steuererstattungen auszahlen.